Aufnahmebedingungen
Weitere Standorte
Aufnahmebedingungen
Zugangswege zur Akutgeriatrie (§39 SGB V)
- als Notfall
- per Einweisung
- Übernahme aus anderen Fachbereichen/Abteilungen inkl. Intensivmedizin
- Übernahme aus anderen Krankenhäusern nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung
Akutmedizin
Zur Aufnahme führen akute Erkrankungen bzw. chronische Krankheiten mit akuter Verschlechterung älterer Menschen, die zu einer Beeinträchtigung in der Mobilität und/oder Selbständigkeit führen, sofern es keiner speziellen medizinischen Intervention, wie Operation oder invasiver Behandlung, z.B. Herzkatheteruntersuchung, bedarf.
Geriatrische Stroke-Unit
Ältere multimorbide Patienten mit akutem Schlaganfall werden gemäß internationalen anerkannten Leitlinien in speziell ausgestatteten Räumlichkeiten ärztlich, pflegerisch und therapeutisch betreut.
Zugangswege zur Rehabilitation (§ 40 SGB V)
Die Aufnahme erfolgt meist im direkten Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und ist geknüpft an eine Kosten durch die Krankenkasse nach vorheriger Reha-Antragstellung. Der Antrag kann alternativ auch durch einen qualifizierten niedergelassenen Kollegen erfolgen. Aufnahmebegründende Anlässe unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der Akutgeriatrie.
St. Marienhospital Vechta
Marienstraße 6-8
49377 Vechta
Fon Zentrale (0 44 41) 99 - 27 02
Fax Zentrale (0 44 41) 99 -27 05